Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
HEISE INFORMATIK-SYSTEME
(Stand: Januar 2008)
§ 1 Geltung der Bedingungen
Für Lieferungen, Leistungen, Angebote und Rechnungen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Durch den Kauf von Lieferungen und Leistungen, auch durch mündliche Beauftragung, sowie durch Angebote und Rechnungen nehmen Sie die Geschäftsbedingungen stillschweigend und in vollem Umfang an. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen und Leistungen, sind unwirksam, es sei denn, die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME hat den abweichenden Bedingungen schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME sind freibleibend und unverbindlich. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Auch Ergänzungen, Abänderungen, Zusicherungen von Eigenschaften oder Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.Die Angebote für Dienstleistungen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich. Für dieses Leistungsspektrum gilt das Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht. Vielmehr kann der Vertrag auch mündlich zwischen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME und dem Kunden/der Kundin geschlossen werden. Erfüllungsgehilfen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Abbildungen in Angeboten dienen nur der Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so wird die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME von ihrer Leistungspflicht frei. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.
§ 3 Preise
Die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ist an die in ihrer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Ausstellungsdatum gebunden. Danach ist die Firma berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistung/Lieferung allgemein geforderten Preise zu verlangen.Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Victorbur oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.Preise für Dienstleistungen berechnen sich nach Zeitaufwand. Der Stundensatz fängt bei 60.00 € inkl. MwSt an und ist Abhängig von der Einsatzzeit und der Einsatzlänge. Materialien und An- sowie Abfahrt werden gesondert berechnet. Für jede angefangene Stunde wird dieser Satz für maximal 60 Minuten fällig. Die Stunde ist nach Zeitberechnung in 15 Minuten Schritten abzurechnen. Für Fahrtkosten (d. h. Benzin, Materialverschleiß sowie Fahrtzeitaufwand) werden 1,00 € inkl. MwSt pro gefahrenem Kilometer berechnet. Solche Kosten können nicht nur für Fahrten zu dem mit dem Kunden vereinbarten Treffpunkt anfallen, sondern auch für solche Fahrten, die die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu unternehmen hat. Kosten, die der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME dadurch entstehen, dass der Kunde einen Termin zu kurzfristig (bis max. 2 Stunden vorher) oder gar nicht absagt, werden in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt. Hierbei kann es sich um Fahrtkosten, Wartezeiten oder entgangene Verdienstmöglichkeiten handeln. Alle Rechnungen, auch Teilrechnungen sind sofort, in bar und ohne Skontoabzug fällig. Ist schriftlich vereinbart, dass die Gesamtsumme durch Überweisung beglichen werden kann, so hat die Überweisung spätestens 10 Tage nach Erbringung der Dienstleistung bzw. nach Erhalt der Ware auf das genannte Firmen-Konto zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird dem Kunden eine 1. Mahnung verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € netto per Post zugeschickt. Bei mehr als zweiwöchiger Überschreitung der Frist erhält der Kunde eine 2.Mahnung, per Einschreiben. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Besteller zusätzlich 20,00 € netto bzw. in Rechnung gestellt. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet, durch das dem Kunden weitere Kosten entstehen.
Zudem werden dem Kunden nach Ablauf der o. g. Zahlungsfrist Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Diese betragen derzeit 5 % (bei Verbrauchergeschäften) bzw. 8 % (bei Handelsgeschäften) über dem Basiszinssatz. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME sofort fällig. In diesen Fällen ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.Individualvereinbarungen bezüglich der Preisgestaltung, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Sämtliche dem Kunden bereits ausgehändigte Materialien, ob zusammenhängend oder nicht, bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Gesamtrechnung im Eigentum der FIRMA INFORMATIK-SYSTEME HEISE.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Sind zwischen den Vertragsparteien Liefer- bzw. Leistungsfristen oder –Termine vereinbart, so stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME durch den Zulieferanten und/oder Hersteller Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nicht zu vertreten. Hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Firma INFORMATIK-SYSTEME HEISE, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten.Solche Ereignisse berechtigen die Firma INFORMATIK-SYSTEME HEISE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Befindet sich der Käufer/Besteller selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug, verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen dementsprechenden Zeitraum.Dauert die Leistungsstörung i. S. d. Ziffer 2 länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nur berufen, soweit sie den Kunden unverzüglich von dem betreffenden Ereignis in Kenntnis gesetzt hat.Die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.Für etwaige Folgen der Nichteinhaltung eines Termins steht die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nur dann ein, wenn die Terminabsprache schriftlich erfolgt ist und eine Nicht-Einhaltung mut- oder böswillig erfolgte.Der Kunde / die Kundin ist über die Notfallbereitschaft der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME informiert und hat daher bei einem Notfalleinsatz, dessen Ausführung eine höhere Priorität besitzt, eine kurzfristige Terminabsage hinzunehmen. Über die Frage der Priorität eines Notfalleinsatzes entscheidet die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nach eigenem Ermessen.
§ 5 Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Leistung im Verzug, ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Hierzu kann sich sie auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 26,00 Euro, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer verlangen.Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der Leistung, ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Als Schadensersatz kann sie wahlweise pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder aber Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer verlangen.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen sind der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME bzw. dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mindermengen innerhalb eines Tages nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Eine im Einzelfall vereinbarte Übrnahme der Transportkosten durch Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung und Haftung Teil 1
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, d.h. zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Mangel behaftet, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME anzuzeigen und die mangelhafte Ware zwecks Prüfung auf eigene Kosten zurück zu schicken bzw. zu bringen oder aber der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME die Überprüfung der fehlerhaften Ware zu gestatten.Bei Rücksendung ist er verpflichtet, neben dem defekten Gerät bzw. Teil auch das vollständige Zubehör in der Originalverpackung zu übersenden. Anzufügen ist eine genaue Fehlerbeschreibung, die Angabe der Modell- und Seriennummer sowie eine Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde.Die Untersuchungs- und Rügepflichten der Kaufleute gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.Mängelrügen eines Kaufmanns berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME schriftlich anerkannt worden.Sichtbare Mengendifferenzen sind der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME bzw. dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.Liegt ein Mangel des Liefergegenstandes vor, ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder aber neu zu liefern.Der Käufer kann bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Diese müssen jedoch eindeutig ersichtlich und nachweisbar fehlgeschlagen sein. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten bei einem Nachbesserungsversuch durch die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nicht dafür haftbar zu machen, es sei denn, die Daten wurden aus grober Fahrlässigkeit gelöscht. Die Haftung wird dann insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Verlust von Daten muss vom Kunden erbracht und nachgewiesen werden können. Vor den Wartungs- oder Ausbesserungsarbeiten musst der Kunde die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ausführlich über den zu sichernden Datenbestand informieren und diese schriftlich festhalten. Erst durch die Gegenzeichnung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME des aufgezählten Datenbestandes wird ein dadurch entstandener Verlust der Daten durch die Wartungs- oder Ausbesserungsarbeiten rechtskräftig.Gewährleistungspflichten der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME bestehen nicht bei Mängeln, die darauf beruhen, dass Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Ebenso wenig haftet die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME bei Mängeln in Folge betriebsbedingter Abnutzung, unsachgemäßem Gebrauch und Überbeanspruchung des Verkaufsgegenstandes, Betrieb mit falscher Stromart, -stärke oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netz- und wetterbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- oder Verarbeitungsdaten, Eigenverschulden des Kunden, Einwirkung von Rauch, Feuer oder Wasser sowie Schäden, die bereits beim Kauf dem Kunden bekannt waren. Ebenso wenig für Verunreinigungen jeglicher Art. Wird der Computer täglich (5 Werktage die Woche) 8 Stunden und mehr benutzt, verändern sich die Garantiebedingungen laut Hersteller der Komponenten. Bei dauerhaften Verschleißteilen wie z.B der Festplatte kann eine eingeschränkte Garantie in der gesetzlichen Garantiezeit vom Hersteller bewirkt werden, stellt sich heraus, dass die Komponente über ihren normalen Verwendungszweck hinaus benutzt oder beansprucht wurde. Das Öffnen eines verplombten / versiegelten oder auch nicht verplombten / versiegelten Gerätes oder Gehäuses führt zur Erlöschung der Gewährleistung oder Garantieleistung. Nur nachweislich geschultes und ausgebildetes Fachpersonal einer angemeldeten Computerfirma darf das Computergehäuse öffnen oder Bauteile ggf. nur nach vorheriger
sch
iftlicher Absprache mit der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME wechseln, wenn die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME keine Möglichkeit hat selbst zu erscheinen. Vom Kunden selbst ausgebaute Bauteile werden grundsätzlich nicht ersetzt. Innerhalb der Gewähr- und Garantieleistungsfrist ist der Kunde verpflichtet, auftretende Probleme des Computers der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME zu melden. Nachträgliche Erstattungen, egal welcher Art, werden nicht übernommen.Sollte der Käufer ein angeblich mangelhaftes Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so hat Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME insoweit Anspruch auf eine Aufwandspauschale von 50,00 €, es sei denn, dass sie einen höheren Aufwand nachweisen kann.Bei einer Falschlieferung, über die die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nicht innerhalb von drei Tagen informiert worden ist, sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Danach ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, eventuell entstandene Mehrkosten zu berechnen. Überzahlte Beträge werden dem Kunden erstattet.Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in maximal 24 Monaten. Es gelten die gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungsansprüche der einzelnen und jeweiligen Material- und Gerätehersteller. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME zu verweisen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung Teil 2
Ihr Computer oder ein anderes mit dem Computer im Zusammenhang stehendes Bauteil sowohl - intern als auch extern - werden von Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME einer sachgemäßen und professionellen Prüfung und mehreren Testverfahren unterzogen, die je nach Einsatzgebiet in unterschiedlichen Formen und Arten ausgeführt werden. Durch solche speziellen Test- und Prüfverfahren werden auftretende Fehler ermittelt und behoben. Dies gilt auch und insbesondere bei einer Neuinstallation Ihres Computers. Bevor Ihr Computer wieder zu Ihnen gelangt, wurde er von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ausgiebig vor, während und nach der Installation auf seine volle Funktionalität geprüft. Somit garantiert die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME dem Kunden eine hervorragende gleich bleibende Qualität auf dem neuesten Stand der Zeit und der technischen Voraussetzungen. Durch die gezielte und auf einander abgestimmte Auswahl von Zusatzprogrammen, welche mit Ihrem Betriebssystem zusammen fehlerfrei funktionieren, wird ein Optimum an Leistung und Benutzerfreundlichkeit Ihres Computers erreicht.Bei bestimmten Änderungen an Ihrem Computer ist eine Gewährleistung auf das installierte System aus technischen Gründen jedoch ausgeschlossen. Bitte beachten Sie daher folgendes: Das erreichte Optimum an Leistung und Benutzerfreundlichkeit kann durch Ihren Eingriff oder durch den Eingriff anderer Personen auf Ihren Computer verändert werden. Z.B durch das Installieren oder Deinstallieren von Programmen, Patches, Updates oder Bugfixes, oder durch den Einbau sowie den Anschluss neuer Geräte, deren Benutzung die Installation neuer Treiber erfordert, werden Funktion und Verhalten Ihres Computers verändert. Gleiches gilt für das Surfen, Mailen oder Chatten im Internet. Im Onlinemodus werden Daten mit Ihrem Computer ausgetauscht, deren Inhalt Ihren Computer beschädigen oder in seiner Funktion beeinträchtigen können bis hin zur vollständigen Funktionsausfall (z. B. durch Virenbefall, Trojanerprogramme, etc.)Die Datenveränderung bewirkt häufig auftretende Fehler im Betriebssystem, welche nur durch eine entsprechend geschulte und ausgebildete Computer-Fachkraft richtig erkannt und wieder behoben werden kann. Im schlimmsten Fall kann dies bis zur vollständigen Neu-Installation des Computers führen. Ihr Computer protokolliert auf vielen Ebenen die Veränderungen am Betriebssystem. Ihr Fachmann erkennt in der Regel sofort, wann und welche Änderungen von Ihnen vorgenommen wurden. Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob eine Gewährleistung vorliegt, fragen Sie bitte bei der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME nach. Von Ihnen durchgeführte Veränderungen am Betriebsystem durch eines der oben genannten Merkmale oder durch nicht aufgeführte Punkte, besteht keine Garantie auf durchgeführte Betriebsysteminstallationen von Seiten unserer Firma. Einwirken dritter Personen und Firmen auf die Computeranlage oder auch auf einzelne Komponenten, ob fachgeschult oder nicht, müssen vorab mit der schriftlichen Genehmigung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME abgestimmt werden. Erfolgt dies nicht, übernimmt die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME keine Garantie mehr für die veränderten oder eingegriffenen Komponenten und der im Zusammenhang stehenden anderen Bauteile. Dies gilt z.B bei einem Eingriff in den Computer (Mainboard, CPU, Arbeitsspeicher, etc.) Sollte die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME aus krankheits-, Urlaubs-, oder aus anderen Zeitgründen nicht in der Lage sein einen vorbehaltlichen Garantiefall zu begutachten oder eine Reparatur-, Wartungs- oder Ausbesserungsarbeit durchzuführen, besteht für den Kunden die Möglichkeit eine gleichwertig-qualifizierte Fachfirma in Auftrag zu nehmen. Die dafür entstandenen Kosten werden nicht von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME übernommen. Sollte es sich dabei nachweislich um eine Bauteile-Gewährleistung handeln, erstatten wir unter vorheriger Absprache und bei vorliegen des Fachfirma-Gutachtens, dass zu ersetzende Bauteil mit unserem Einkaufspreis gegen Übergabe des defekten Bauteiles. Einbau-, Wartungs- oder sonstige Dienstleistungsarbeiten dritter Fachfirmen werden nicht übernommen. Die Differenzsumme für Bauteilpreise hat der Käufer zu tragen.
mit unserem Einkaufspreis gegen Übergabe des defekten Bauteiles. Bitte beachten Sie, dass selbst bei geringen Zahlungsrückständen unserer Rechnungen keine Garantie auf die Bauteile, Leistungen und Komponenten besteht, bis sie die komplette Rechnung vollständig beglichen haben.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.Die Ware bleibt Eigentum der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME (Vorbehaltsware).
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ab. Diese ermächtigt ihn unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME hingewiesen und muss diese unverzüglich benachrichtigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 11 Zahlung
Die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ist berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung zu verrechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 12 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME an Dritte ist ausgeschlossen, sofern sie der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. bei unabtretbaren Ansprüchen gem. § 7 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 13 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME sowie ihrer Erfüllungshilfen aus den Gesichtspunkten der Unmöglichkeit, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Schäden als Folge des Ausfalles von Geräten, die von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME vorher gewartet, überprüft, neu installiert, angeschlossen oder auch als neu oder gebraucht verkauft worden sind, übernimmt die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME keine Haftung.Sollte in einem Garantiefall ein Gerät für einen längeren Zeitraum als vorgesehen nicht ausgetauscht oder ein Ersatz beschafft werden können, übernimmt die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME auch hier keine Haftung.
§ 14 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Bei unsachgemäßer Benutzung oder Verwendung von Geräten für den vom Hersteller nicht gedachten Einsatz übernehmen wir ebenfalls in keiner Art und Weise eine Form der Haftung oder Garantie.
§ 15 Urheberrecht
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer nur zur eigenen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese ohne besondere schriftlichte Zustimmung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME weder kopieren, noch anderen ein Nutzungsrecht einräumen.
§ 16 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME zugänglich werdenden Informationen, die bei verständiger Würdigung als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME erkennbar und daher vertraulich zu behandeln sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 17 Datenschutz und Datenspeicherung
Die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 18 Export
Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundessausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.Der Käufer sichert zu, dass er die Produkte oder technischen Daten, die er von der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME erhalten hat, insbesondere in die folgenden Länder nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren wird: Kuba, Iran, Libyen, Sudan, Nordkorea, Irak, Syrien, Ruanda, oder in jene anderen Länder, für die die US-amerikanische Regierung oder jede andere behördliche Einrichtung zum Zeitpunkt des Exportes oder Re-Exportes eine von der US-amerikanischen Regierung gültige Genehmigung oder andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des US-amerikanischen Wirtschaftsministeriums und/oder einer anderen US-amerikanischen behördlichen Einrichtung eingeholt zu haben.
§ 19 Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Aurich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Victorbur ist Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 20 Werbung
Der Käufer ist damit einverstanden, Werbung der Firma HEISE INFORMATIK-SYSTEME per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Mit einer kurzen handschriftlichen, unterschriebenen Nachricht, werden Werbesendung auf Wunsch eingestellt.